Start›Produkte›VPB – Verpackungs- & Batterie-Compliance

PPWR (EU) 2025/40 · VerpackDG · Batterieverordnung (EU) 2023/1542 · BattDG

PPWR – EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 und Batterieverordnung: Pflichten erfüllen und nachweisen

Die PPWR – die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – gilt seit dem 12. August 2026, in Deutschland ergänzt durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Für Batterien gelten die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das BattDG. MGMSYS führt je Verpackung und je Batterie die Nachweise, die Marktüberwachung und Kunden verlangen.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Noch nicht bereit für den vollen Testzugang? Lassen Sie sich VPB – Verpackungs- & Batterie-Compliance persönlich zeigen.

Fachlich geprüft von Dr. Stefan Spörrer, LL.M. – Wirtschaftsjurist, geprüfter Datenschutzbeauftragter und Gründer von MGMSYS · Aktualisiert: November 2026

Auf einen Blick

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 für alle, die Verpackungen herstellen, befüllen, einführen oder vertreiben – auch im reinen B2B-Geschäft. Verlangt werden je Verpackung eine Konformitätserklärung und eine technische Dokumentation; national kommen über das VerpackDG Registrierung, Systembeteiligung und Vollständigkeitserklärung hinzu.

  • Geltungsbeginn: PPWR seit 12.08.2026 unmittelbar anwendbar; sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung greifen gestaffelt später.
  • Betroffen: Hersteller, Abfüller, Importeure, Vertreiber und Fulfilment-Dienstleister – für Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
  • Dokumentation: EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) und technische Dokumentation (Anhang VII), 5 Jahre aufzubewahren, bei Mehrweg 10 Jahre.
  • National: VerpackDG vom 13.07.2026, in Kraft seit 12.08.2026 – Registrierung (§ 6), Systembeteiligung (§ 7), Datenmeldungen (§ 9), Vollständigkeitserklärung bis 15. Mai (§ 10); Befreiungsschwellen im Vorjahr: weniger als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Karton, 30 t übrige Materialarten.
  • Batterien: Verordnung (EU) 2023/1542 seit 18.02.2024, BattDG seit 07.10.2025; digitaler Batteriepass für Batterien leichter Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien ab 18.02.2027.
  • MGMSYS übernimmt: Konformitätserklärung und technische Dokumentation als PDF, Schwellenüberwachung, Marktrollen-Register, Batteriepass-Daten und das Behördenpaket mit Lückenprüfung.

Primärquellen: VO (EU) 2025/40 – PPWR (EUR-Lex) · VerpackDG (gesetze-im-internet.de) · VO (EU) 2023/1542 – Batterieverordnung (EUR-Lex) · BattDG (gesetze-im-internet.de)

Rechtsstand: 04.11.2026 · Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Worum es geht

Was VPB – Verpackungs- & Batterie-Compliance löst

Verpackungs- und Batteriepflichten werden komplexer: Registrierung im Register LUCID, Systembeteiligung, neue Anforderungen aus der EU-Verpackungsverordnung PPWR und der EU-Batterieverordnung. Ohne zentrale Übersicht drohen verpasste Registrierungen und Fristen.

Das VPB-Modul von MGMSYS hilft Ihnen, Verpackungs- und Batterie-Compliance strukturiert zu führen. Sie erfassen Verpackungen und Batterien, pflegen Mengen und Systembeteiligung, verwalten Registrierungen, behalten Fristen im Blick und dokumentieren Nachweise.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Verpackungen und Batterien erfassen

In Verkehr gebrachte Verpackungen und Batterien strukturiert anlegen und kategorisieren.

Mengen und Systembeteiligung

Mengen pflegen und die Systembeteiligung nachvollziehbar dokumentieren.

Registrierungen verwalten

Registrierungen, etwa im Register LUCID der ZSVR, zentral hinterlegen und im Blick behalten.

Fristen und Nachweise

Melde- und Berichtsfristen verfolgen und Nachweise prüffähig ablegen.

Konformitätserklärung nach PPWR

Je Verpackung eine EU-Konformitätserklärung nach dem Muster in Anhang VIII – mit Fassungen, Aufbewahrungsfrist (5 Jahre, Mehrweg 10 Jahre) und PDF. Freigegeben wird erst, wenn die Pflichtangaben und der Materialaufbau vorliegen.

Technische Dokumentation

Materialaufbau über Komponenten, dazu Zeichnungen, Prüfberichte, Lieferanten-, Rezyklat- und Kennzeichnungsnachweise. Das Dossier-PDF stellt alles nach Anhang VII zusammen und nennt ausdrücklich, welche Belege fehlen.

Batteriepass, CO₂, Rezyklat, Sorgfalt

Batteriepass-Daten, CO₂-Fußabdruck-Erklärung je Modell und Produktionsstätte, Rezyklatnachweise und Sorgfaltspflichten-Strategie mit Risiken.

Behördenpaket mit Lückenprüfung

Anfrage mit Behörde, Aktenzeichen und Frist erfassen; das Paket bündelt Konformitätserklärungen, technische Dokumentation und Belege als ZIP – die Lückenprüfung läuft vor dem Versand.

Mandantenfähig und sicher

Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Verpackungen und Batterien erfassen und kategorisieren
  2. 2Mengen und Systembeteiligung pflegen
  3. 3Registrierungen, etwa im Register LUCID, hinterlegen
  4. 4Melde- und Berichtsfristen verfolgen
  5. 5Nachweise dokumentieren und prüffähig ablegen

Für wen

Hersteller und InverkehrbringerOnline- und VersandhändlerVerpackungs- und LogistikverantwortlicheCompliance- und UmweltbeauftragteQualitäts- und ProduktmanagementBuchhaltung und Meldewesen

Rechtlicher Bezug

Rechtsstand: 04.11.2026. Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) vom 19.12.2024, gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar und löst die Richtlinie 94/62/EG ab; einzelne Anforderungen greifen gestaffelt später. National: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vom 13.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207), in Kraft seit 12.08.2026, an Stelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Es sieht die Registrierung im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vor. Für Batterien gelten die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und national das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das seit dem 07.10.2025 an die Stelle des BattG getreten ist. Die konkreten Pflichten richten sich nach Produkt, Land und Rolle. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40). Sie gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Ein Teil der Anforderungen – etwa zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung – greift gestaffelt in den Folgejahren.
Was ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)?
Das VerpackDG vom 13.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207) ist das deutsche Gesetz zur Durchführung der PPWR und seit dem 12.08.2026 in Kraft; es löst das Verpackungsgesetz ab. Es regelt unter anderem die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Register LUCID (§ 6), die Systembeteiligungspflicht (§ 7), die Datenmeldungen (§ 9) und die Vollständigkeitserklärung (§ 10, jährlich bis 15. Mai).
Betrifft die neue EU-Verpackungsverordnung auch reine B2B-Unternehmen?
Ja. Erfasst sind auch Um- und Transportverpackungen. Wer ausschließlich an Unternehmen liefert, bringt mit Kartonagen, Füllmaterial und Paletten ebenfalls Verpackungen in Verkehr. Welche Pflichten im Einzelnen greifen, hängt von Ihrer Rolle ab – Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister.
Welche Dokumentation verlangt die PPWR?
Vor dem Bereitstellen eine EU-Konformitätserklärung (Muster in Anhang VIII) und eine technische Dokumentation (Anhang VII); beides ist 5 Jahre, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. MGMSYS erzeugt beides je Verpackung als PDF und zeigt, welche Belege noch fehlen.
Was regelt die Batterieverordnung – und was ist der Batteriepass?
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt seit dem 18.02.2024 und regelt Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Herstellerverantwortung für Batterien; national gilt seit dem 07.10.2025 das BattDG mit der Registrierung je Hersteller, Marke und Batteriekategorie. Für Batterien für leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien ist ab dem 18.02.2027 ein digitaler Batteriepass vorgeschrieben (Art. 77).
Was übernimmt MGMSYS – und was nicht?
MGMSYS führt Verpackungen, Batterien, Mengen, Registrierungen und Belege und erzeugt Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Mengennachweis und Behördenpaket. Die Meldung an die Zentrale Stelle, die Systembeteiligung und die von einem Prüfer bestätigte Vollständigkeitserklärung erledigen Sie weiterhin dort. Noch nicht abgebildet sind etwa Prüfungen zu Stoffbeschränkungen, Verpackungsminimierung und Mehrwegquoten – die Rechtsgrundlagen-Übersicht im Modul weist das offen aus.

Weiterführend

Weitere Module aus diesem Themenbereich

Passende Lösungen im Bereich Compliance & Recht.

CRA – Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten. MGMSYS bündelt Produkte, Anforderungen, SBOM und Nachweise an einem Ort.

E-Evidence – behördliche Datenanforderungen

Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet Diensteanbieter, auf grenzüberschreitende behördliche Anordnungen fristgerecht zu reagieren. MGMSYS strukturiert Betroffenheitsprüfung, Fallakte, Prüfungen, Freigaben und Datenaktionen.

BFSG – Barrierefreiheit

Betroffene Produkte und Dienstleistungen erfassen, Anforderungen prüfen, Maßnahmen planen und Nachweise zentral führen.

CSRD – Nachhaltigkeitsbericht

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Datenpunkte, Kennzahlen, Maßnahmen und Nachweise in einem System.

LkSG – Lieferkettensorgfaltspflicht

Lieferanten und Risiken erfassen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen steuern, Beschwerdeverfahren betreiben und berichten.

LK – Lieferketten-Compliance (EUDR/CBAM)

EUDR-Sorgfaltserklärungen und CBAM-Emissionsberichte mit betroffenen Produkten, Geodaten, Fristen und Nachweisen steuern.

GC – Green-Claims-Register

Umweltaussagen erfassen, Belege und Quellen hinterlegen, Substantiierung prüfen, freigeben und nachweisen.

CMS – Compliance Management

Compliance-Ziele, Risiken, Richtlinien und Wirksamkeit in einem System – ausgerichtet an IDW PS 980 und ISO 37301.

IKS – Internes Kontrollsystem (COSO)

Kontrollen, Risiken und Wirksamkeitstests in einem System – fachlich orientiert an COSO, anschlussfähig an IDW PS 982 / PS 261.

IM – Datenschutz-/Sicherheitsvorfälle

Vorfälle erfassen, Risiko bewerten und Meldefristen nach DSGVO und NIS2 zuverlässig steuern.

CMP – Cookie Consent Management

Einwilligungen für Cookies und Tracking konfigurieren, dokumentieren und nachweisen – nach § 25 TDDDG und DSGVO.

CBT – Cross-Border Data Transfer

Drittlandübermittlungen erfassen, Instrumente wählen und mit TIA absichern – nach DSGVO Kapitel V.

RQ – Rechtsquellen-Register

Bindende rechtliche Verpflichtungen ermitteln, bewerten und aktuell halten – als Rechtskataster für Ihre Managementsysteme.

PR – Pflichtenradar (Regulatory Change)

Neue und geänderte regulatorische Pflichten erkennen, bewerten und Verantwortlichen sowie Fachmodulen zuordnen.

BV – Betriebsvereinbarungen

Das BV-Modul führt alle Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen mit echtem Lebenszyklus nach § 77 BetrVG – inklusive Kündigungsfristen, Nachwirkung und einer Anzeige, welche mitbestimmungspflichtigen Module noch keine gültige Vereinbarung haben.

Behördenmanagement

Ein zentrales Behörden-CRM für alle Aufsichtsbehörden und ihre Vorgänge: Begehungen, Auflagen, Bescheide und Anfragen mit Fristen, Verantwortlichen und Nachweisen – überfällige Vorgänge sind im Ampel-Cockpit sofort sichtbar.

StaRUG – Krisenfrüherkennung

§ 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung jeder haftungsbeschränkten Gesellschaft, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen, gegenzusteuern und die Aufsichtsorgane zu informieren. MGMSYS bildet dieses Krisenfrüherkennungssystem als BI-nahes Cockpit mit Ampel, Eskalation und Nachweis ab.

RK – Rechtskataster

Vorschrift, Paragraf, die konkrete Pflicht daraus, wer sie erfüllt, womit sie belegt ist und wann sie wieder geprüft wird – an einer Stelle, für alle Managementsysteme.

Abfallwirtschaft – Entsorgungsfachbetrieb & GewAbfV

Standorte mit Kennnummern, EfB-Zertifikat, jährliche Überwachung, Maßnahmenplan und die Quoten Ihrer Sortieranlage – an einer Stelle statt in Excel und Word.

Abfallwirtschaft Light – Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt von jedem Betrieb mit gewerblichen Siedlungsabfällen eine Dokumentation der Getrenntsammlung – auf Verlangen der Behörde vorzulegen. MGMSYS führt diese Dokumentation als Prüfliste je Standort: mit Nachweis je Pflicht, Maßnahme für jede Lücke und Prüfbericht als PDF.

PPWR-Nachweise je Verpackung – bevor die Behörde fragt

Testen Sie das VPB-Modul mit Ihren eigenen Verpackungen und Batterien – oder prüfen Sie zuerst im kostenlosen PPWR-Check, wo Sie stehen.

PPWR-Software: EU-Verpackungsverordnung & Batterieverordnung