PPWR (EU) 2025/40 · VerpackDG · Batterieverordnung (EU) 2023/1542 · BattDG
PPWR – EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 und Batterieverordnung: Pflichten erfüllen und nachweisen
Die PPWR – die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – gilt seit dem 12. August 2026, in Deutschland ergänzt durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Für Batterien gelten die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das BattDG. MGMSYS führt je Verpackung und je Batterie die Nachweise, die Marktüberwachung und Kunden verlangen.
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Fachlich geprüft von Dr. Stefan Spörrer, LL.M. – Wirtschaftsjurist, geprüfter Datenschutzbeauftragter und Gründer von MGMSYS · Aktualisiert: November 2026
Auf einen Blick
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 für alle, die Verpackungen herstellen, befüllen, einführen oder vertreiben – auch im reinen B2B-Geschäft. Verlangt werden je Verpackung eine Konformitätserklärung und eine technische Dokumentation; national kommen über das VerpackDG Registrierung, Systembeteiligung und Vollständigkeitserklärung hinzu.
- Geltungsbeginn: PPWR seit 12.08.2026 unmittelbar anwendbar; sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung greifen gestaffelt später.
- Betroffen: Hersteller, Abfüller, Importeure, Vertreiber und Fulfilment-Dienstleister – für Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
- Dokumentation: EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) und technische Dokumentation (Anhang VII), 5 Jahre aufzubewahren, bei Mehrweg 10 Jahre.
- National: VerpackDG vom 13.07.2026, in Kraft seit 12.08.2026 – Registrierung (§ 6), Systembeteiligung (§ 7), Datenmeldungen (§ 9), Vollständigkeitserklärung bis 15. Mai (§ 10); Befreiungsschwellen im Vorjahr: weniger als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Karton, 30 t übrige Materialarten.
- Batterien: Verordnung (EU) 2023/1542 seit 18.02.2024, BattDG seit 07.10.2025; digitaler Batteriepass für Batterien leichter Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien ab 18.02.2027.
- MGMSYS übernimmt: Konformitätserklärung und technische Dokumentation als PDF, Schwellenüberwachung, Marktrollen-Register, Batteriepass-Daten und das Behördenpaket mit Lückenprüfung.
Primärquellen: VO (EU) 2025/40 – PPWR (EUR-Lex) · VerpackDG (gesetze-im-internet.de) · VO (EU) 2023/1542 – Batterieverordnung (EUR-Lex) · BattDG (gesetze-im-internet.de)
Rechtsstand: 04.11.2026 · Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Worum es geht
Was VPB – Verpackungs- & Batterie-Compliance löst
Verpackungs- und Batteriepflichten werden komplexer: Registrierung im Register LUCID, Systembeteiligung, neue Anforderungen aus der EU-Verpackungsverordnung PPWR und der EU-Batterieverordnung. Ohne zentrale Übersicht drohen verpasste Registrierungen und Fristen.
Das VPB-Modul von MGMSYS hilft Ihnen, Verpackungs- und Batterie-Compliance strukturiert zu führen. Sie erfassen Verpackungen und Batterien, pflegen Mengen und Systembeteiligung, verwalten Registrierungen, behalten Fristen im Blick und dokumentieren Nachweise.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Verpackungen und Batterien erfassen
In Verkehr gebrachte Verpackungen und Batterien strukturiert anlegen und kategorisieren.
Mengen und Systembeteiligung
Mengen pflegen und die Systembeteiligung nachvollziehbar dokumentieren.
Registrierungen verwalten
Registrierungen, etwa im Register LUCID der ZSVR, zentral hinterlegen und im Blick behalten.
Fristen und Nachweise
Melde- und Berichtsfristen verfolgen und Nachweise prüffähig ablegen.
Konformitätserklärung nach PPWR
Je Verpackung eine EU-Konformitätserklärung nach dem Muster in Anhang VIII – mit Fassungen, Aufbewahrungsfrist (5 Jahre, Mehrweg 10 Jahre) und PDF. Freigegeben wird erst, wenn die Pflichtangaben und der Materialaufbau vorliegen.
Technische Dokumentation
Materialaufbau über Komponenten, dazu Zeichnungen, Prüfberichte, Lieferanten-, Rezyklat- und Kennzeichnungsnachweise. Das Dossier-PDF stellt alles nach Anhang VII zusammen und nennt ausdrücklich, welche Belege fehlen.
Batteriepass, CO₂, Rezyklat, Sorgfalt
Batteriepass-Daten, CO₂-Fußabdruck-Erklärung je Modell und Produktionsstätte, Rezyklatnachweise und Sorgfaltspflichten-Strategie mit Risiken.
Behördenpaket mit Lückenprüfung
Anfrage mit Behörde, Aktenzeichen und Frist erfassen; das Paket bündelt Konformitätserklärungen, technische Dokumentation und Belege als ZIP – die Lückenprüfung läuft vor dem Versand.
Mandantenfähig und sicher
Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Verpackungen und Batterien erfassen und kategorisieren
- 2Mengen und Systembeteiligung pflegen
- 3Registrierungen, etwa im Register LUCID, hinterlegen
- 4Melde- und Berichtsfristen verfolgen
- 5Nachweise dokumentieren und prüffähig ablegen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?
- PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40). Sie gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Ein Teil der Anforderungen – etwa zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung – greift gestaffelt in den Folgejahren.
- Was ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)?
- Das VerpackDG vom 13.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207) ist das deutsche Gesetz zur Durchführung der PPWR und seit dem 12.08.2026 in Kraft; es löst das Verpackungsgesetz ab. Es regelt unter anderem die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Register LUCID (§ 6), die Systembeteiligungspflicht (§ 7), die Datenmeldungen (§ 9) und die Vollständigkeitserklärung (§ 10, jährlich bis 15. Mai).
- Betrifft die neue EU-Verpackungsverordnung auch reine B2B-Unternehmen?
- Ja. Erfasst sind auch Um- und Transportverpackungen. Wer ausschließlich an Unternehmen liefert, bringt mit Kartonagen, Füllmaterial und Paletten ebenfalls Verpackungen in Verkehr. Welche Pflichten im Einzelnen greifen, hängt von Ihrer Rolle ab – Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister.
- Welche Dokumentation verlangt die PPWR?
- Vor dem Bereitstellen eine EU-Konformitätserklärung (Muster in Anhang VIII) und eine technische Dokumentation (Anhang VII); beides ist 5 Jahre, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. MGMSYS erzeugt beides je Verpackung als PDF und zeigt, welche Belege noch fehlen.
- Was regelt die Batterieverordnung – und was ist der Batteriepass?
- Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt seit dem 18.02.2024 und regelt Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Herstellerverantwortung für Batterien; national gilt seit dem 07.10.2025 das BattDG mit der Registrierung je Hersteller, Marke und Batteriekategorie. Für Batterien für leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien ist ab dem 18.02.2027 ein digitaler Batteriepass vorgeschrieben (Art. 77).
- Was übernimmt MGMSYS – und was nicht?
- MGMSYS führt Verpackungen, Batterien, Mengen, Registrierungen und Belege und erzeugt Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Mengennachweis und Behördenpaket. Die Meldung an die Zentrale Stelle, die Systembeteiligung und die von einem Prüfer bestätigte Vollständigkeitserklärung erledigen Sie weiterhin dort. Noch nicht abgebildet sind etwa Prüfungen zu Stoffbeschränkungen, Verpackungsminimierung und Mehrwegquoten – die Rechtsgrundlagen-Übersicht im Modul weist das offen aus.
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Weiterführend
Zum Nachlesen
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