Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) · Getrenntsammlung · Dokumentationspflicht
Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Erzeugerpflichten prüfen und belegen
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt von jedem Betrieb mit gewerblichen Siedlungsabfällen eine Dokumentation der Getrenntsammlung – auf Verlangen der Behörde vorzulegen. MGMSYS führt diese Dokumentation als Prüfliste je Standort: mit Nachweis je Pflicht, Maßnahme für jede Lücke und Prüfbericht als PDF.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Noch nicht bereit für den vollen Testzugang? Lassen Sie sich Abfallwirtschaft Light – Gewerbeabfallverordnung persönlich zeigen.
Fachlich geprüft von Dr. Stefan Spörrer, LL.M. – Wirtschaftsjurist, geprüfter Datenschutzbeauftragter und Gründer von MGMSYS · Aktualisiert: November 2026
Auf einen Blick
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt seit 01.08.2017 für jeden Betrieb mit gewerblichen Siedlungsabfällen. Er muss Abfälle getrennt sammeln, das dokumentieren und die Dokumentation auf Verlangen der Behörde vorlegen – MGMSYS führt sie als Prüfliste je Standort mit Nachweisen und PDF-Bericht.
- Geltung: GewAbfV vom 18.04.2017, in Kraft seit 01.08.2017 (§ 15); betroffen sind Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle.
- Getrennt zu sammeln (§ 3 Abs. 1): Papier, Pappe und Karton (ohne Hygienepapier), Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle – verpackt und unverpackt getrennt – und weitere Fraktionen.
- Dokumentation (§ 3 Abs. 3): Lagepläne, Lichtbilder, Liefer- oder Wiegescheine und eine Erklärung des Übernehmers zu Masse, Verwertungsart und Verbleib; bei Abweichung die Begründung. Vorlage auf Verlangen, elektronisch, wenn die Behörde es verlangt.
- Gemische (§ 4): unverzüglich in eine Vorbehandlungsanlage, mit Bestätigung des Betreibers in Textform; Befreiung ab 90 Masseprozent Getrenntsammlungsquote im Vorjahr, Nachweis bis 31. März, geprüft durch zugelassenen Sachverständigen.
- Nicht verwertete Abfälle sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, mit mindestens einem Behälter (§ 7).
- MGMSYS übernimmt: Prüfliste aller Erzeugerpflichten je Standort, Nachweis je Punkt, Maßnahmen mit Frist und den Prüfbericht als PDF für die Behörde.
Primärquellen: Gewerbeabfallverordnung (gesetze-im-internet.de) · § 3 GewAbfV · § 4 GewAbfV
Rechtsstand: 04.11.2026 · Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Worum es geht
Was Abfallwirtschaft Light – Gewerbeabfallverordnung löst
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für jeden Betrieb, in dem gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen – nicht nur für Entsorger. Getrennte Sammlung von Papier, Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz, Textilien und Bioabfällen ist zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. In vielen Betrieben gibt es dafür keine Unterlagen, bis jemand danach fragt.
Abfallwirtschaft Light führt die Pflichten als Prüfliste je Standort – mit Nachweis je Punkt und Maßnahmen für jede Lücke.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Prüfliste der Erzeugerpflichten
Getrenntsammlung der Fraktionen nach § 3 (Bioabfälle verpackt und unverpackt getrennt), verpackte Bioabfälle nach § 4a, Dokumentation, Vorbehandlung von Gemischen mit Betreiberbestätigung nach § 4, Pflichtrestmülltonne nach § 7 und Bau- und Abbruchabfälle nach §§ 8 und 9.
Nachweis je Punkt
Lagepläne, Fotos, Liefer- und Wiegescheine oder die Entsorgerbestätigung als Beschreibung und als Datei am jeweiligen Punkt – so wissen Sie, welche Unterlagen es gibt und wo sie liegen, wenn die Behörde fragt.
Maßnahmen mit Frist
Für jede Lücke eine Maßnahme mit Verantwortlichem, Frist und Nachweis; überfällige Punkte sind rot markiert.
Mehrere Standorte
Je Werk, Filiale oder Baustelle eine eigene Prüfung – mit eigenem Stand und eigenem Bericht.
Interne und behördliche Prüfungen
Eigene Begehungen und Besuche der Behörde mit Ergebnis und Maßnahmen an derselben Stelle.
Bericht als PDF
Prüfliste mit Bewertung und Maßnahmenplan je Prüfung, dazu eine PDF-Übersicht mit Kennzahlen.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Standorte anlegen, an denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen
- 2Prüfung „Erzeugerpflichten“ anlegen – die Prüfliste kommt aus der Vorlage
- 3Punkte bewerten und Nachweise eintragen
- 4Für jede Lücke eine Maßnahme mit Frist anlegen
- 5Prüfbericht als PDF herunterladen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Was muss nach der Gewerbeabfallverordnung dokumentiert werden?
- Nach § 3 Abs. 3 GewAbfV die getrennte Sammlung – durch Lagepläne, Lichtbilder und Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine – und die Zuführung zur Verwertung durch eine Erklärung des Übernehmers mit Name, Anschrift, Masse, Verwertungsart und beabsichtigtem Verbleib. Wird nicht getrennt gesammelt, ist zu begründen, warum das technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Dokumentation ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen, elektronisch, wenn sie das verlangt; für Gemische kommt die Dokumentation nach § 4 Abs. 5 hinzu.
- Wann entfällt die Vorbehandlung von Gemischen?
- Nicht getrennt gehaltene Gemische sind grundsätzlich unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Für Erzeuger entfällt das, wenn die Getrenntsammlungsquote im Vorjahr mindestens 90 Masseprozent betrug; der Nachweis ist bis 31. März zu erstellen und von einem zugelassenen Sachverständigen zu prüfen (§ 4 Abs. 3 und 5 GewAbfV). Die Prüfliste enthält diesen Punkt.
- Was kostet das bei mehreren Standorten?
- 29 € netto im Monat für den ersten Standort, jeder weitere aktive Standort – Werk, Filiale oder Baustelle – kostet 9 €. Ab dem 11. Standort kommt nichts mehr hinzu; inaktive Standorte zählen nicht.
- Gilt die Gewerbeabfallverordnung auch für uns?
- Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, also für praktisch jeden Gewerbe- und Industriebetrieb, sowie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle.
- Was ist der Unterschied zur Vollversion?
- Die Vollversion „Abfallwirtschaft“ ergänzt die Überwachung als Entsorgungsfachbetrieb, Zertifikate, die Prüfliste für Vorbehandlungsanlagen und die Sortier- und Recyclingquote. Ein Wechsel zur Vollversion ist möglich; Ihre Daten bleiben erhalten.
- Ersetzt das Modul die Entsorgerbestätigung?
- Nein. Die Bestätigung des Anlagenbetreibers und die Wiegescheine kommen weiter vom Entsorger; das Modul hält fest, dass sie vorliegen und wo.
Weiterführend
Weitere Module aus diesem Themenbereich
Passende Lösungen im Bereich Compliance & Recht.
CRA – Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten. MGMSYS bündelt Produkte, Anforderungen, SBOM und Nachweise an einem Ort.
E-Evidence – behördliche Datenanforderungen
Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet Diensteanbieter, auf grenzüberschreitende behördliche Anordnungen fristgerecht zu reagieren. MGMSYS strukturiert Betroffenheitsprüfung, Fallakte, Prüfungen, Freigaben und Datenaktionen.
BFSG – Barrierefreiheit
Betroffene Produkte und Dienstleistungen erfassen, Anforderungen prüfen, Maßnahmen planen und Nachweise zentral führen.
CSRD – Nachhaltigkeitsbericht
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Datenpunkte, Kennzahlen, Maßnahmen und Nachweise in einem System.
LkSG – Lieferkettensorgfaltspflicht
Lieferanten und Risiken erfassen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen steuern, Beschwerdeverfahren betreiben und berichten.
LK – Lieferketten-Compliance (EUDR/CBAM)
EUDR-Sorgfaltserklärungen und CBAM-Emissionsberichte mit betroffenen Produkten, Geodaten, Fristen und Nachweisen steuern.
VPB – Verpackungs- & Batterie-Compliance
Die PPWR – die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – gilt seit dem 12. August 2026, in Deutschland ergänzt durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Für Batterien gelten die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das BattDG. MGMSYS führt je Verpackung und je Batterie die Nachweise, die Marktüberwachung und Kunden verlangen.
GC – Green-Claims-Register
Umweltaussagen erfassen, Belege und Quellen hinterlegen, Substantiierung prüfen, freigeben und nachweisen.
CMS – Compliance Management
Compliance-Ziele, Risiken, Richtlinien und Wirksamkeit in einem System – ausgerichtet an IDW PS 980 und ISO 37301.
IKS – Internes Kontrollsystem (COSO)
Kontrollen, Risiken und Wirksamkeitstests in einem System – fachlich orientiert an COSO, anschlussfähig an IDW PS 982 / PS 261.
IM – Datenschutz-/Sicherheitsvorfälle
Vorfälle erfassen, Risiko bewerten und Meldefristen nach DSGVO und NIS2 zuverlässig steuern.
CMP – Cookie Consent Management
Einwilligungen für Cookies und Tracking konfigurieren, dokumentieren und nachweisen – nach § 25 TDDDG und DSGVO.
CBT – Cross-Border Data Transfer
Drittlandübermittlungen erfassen, Instrumente wählen und mit TIA absichern – nach DSGVO Kapitel V.
RQ – Rechtsquellen-Register
Bindende rechtliche Verpflichtungen ermitteln, bewerten und aktuell halten – als Rechtskataster für Ihre Managementsysteme.
PR – Pflichtenradar (Regulatory Change)
Neue und geänderte regulatorische Pflichten erkennen, bewerten und Verantwortlichen sowie Fachmodulen zuordnen.
BV – Betriebsvereinbarungen
Das BV-Modul führt alle Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen mit echtem Lebenszyklus nach § 77 BetrVG – inklusive Kündigungsfristen, Nachwirkung und einer Anzeige, welche mitbestimmungspflichtigen Module noch keine gültige Vereinbarung haben.
Behördenmanagement
Ein zentrales Behörden-CRM für alle Aufsichtsbehörden und ihre Vorgänge: Begehungen, Auflagen, Bescheide und Anfragen mit Fristen, Verantwortlichen und Nachweisen – überfällige Vorgänge sind im Ampel-Cockpit sofort sichtbar.
StaRUG – Krisenfrüherkennung
§ 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung jeder haftungsbeschränkten Gesellschaft, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen, gegenzusteuern und die Aufsichtsorgane zu informieren. MGMSYS bildet dieses Krisenfrüherkennungssystem als BI-nahes Cockpit mit Ampel, Eskalation und Nachweis ab.
RK – Rechtskataster
Vorschrift, Paragraf, die konkrete Pflicht daraus, wer sie erfüllt, womit sie belegt ist und wann sie wieder geprüft wird – an einer Stelle, für alle Managementsysteme.
Abfallwirtschaft – Entsorgungsfachbetrieb & GewAbfV
Standorte mit Kennnummern, EfB-Zertifikat, jährliche Überwachung, Maßnahmenplan und die Quoten Ihrer Sortieranlage – an einer Stelle statt in Excel und Word.
Den Überblick haben, bevor jemand fragt
Eine Prüfliste je Standort, eine Beschreibung der Nachweise je Pflicht und eine Maßnahme für jede Lücke – damit Sie wissen, wo Ihre Getrenntsammlung steht.