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PPWR – EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40: Betrifft sie Ihr Unternehmen?
Die PPWR, die neue EU-Verpackungsverordnung, gilt seit dem 12. August 2026 und betrifft jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt – auch reine Geschäftskundenbetriebe über Kartonagen und Paletten. Sieben Fragen zeigen Ihnen, wo Ihre Nachweise stehen und was als Nächstes ansteht. Keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar. Wer Verpackungen herstellt, befüllt, einführt oder vertreibt, braucht je Verpackung eine Konformitätserklärung und eine technische Dokumentation; in Deutschland kommen über das VerpackDG Registrierung, Systembeteiligung und Vollständigkeitserklärung hinzu.
- Geltungsbeginn: 12.08.2026; ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung greifen gestaffelt später.
- Betroffen: Hersteller, Abfüller, Importeure, Vertreiber, Online-Marktplätze und Fulfilment – für Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
- Dokumentation: EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) und technische Dokumentation (Anhang VII), 5 Jahre aufzubewahren, bei Mehrweg 10 Jahre.
- National: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vom 13.07.2026, in Kraft seit 12.08.2026 – löst das Verpackungsgesetz ab.
- Was MGMSYS übernimmt: Verpackungsverzeichnis mit Materialaufbau und Mengen, Konformitätserklärung und technische Dokumentation als PDF, Schwellenüberwachung und Behördenpaket.
Primärquellen: VO (EU) 2025/40 – PPWR (EUR-Lex) · VerpackDG (gesetze-im-internet.de)
Rechtsstand: 04.11.2026 · Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Häufige Fragen zur PPWR
- Was ist die PPWR?
- PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation – die EU-Verpackungsverordnung, Verordnung (EU) 2025/40 vom 19.12.2024. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, auf der bisher das deutsche Verpackungsgesetz beruhte.
- Ab wann gilt die neue EU-Verpackungsverordnung?
- Seit dem 12. August 2026. Ein Teil der Anforderungen greift gestaffelt später – insbesondere zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen, Kennzeichnung und Mehrweg. Konformitätserklärung und technische Dokumentation sind dagegen schon jetzt Voraussetzung für das Bereitstellen einer Verpackung.
- Gilt das Verpackungsgesetz noch – was ist das VerpackDG?
- Das Verpackungsgesetz ist abgelöst. Seit dem 12.08.2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vom 13.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207). Es führt die PPWR in Deutschland durch und regelt unter anderem die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (§ 6), die Systembeteiligungspflicht (§ 7), Datenmeldungen (§ 9) und die Vollständigkeitserklärung bis 15. Mai (§ 10).
- Wer ist von der PPWR betroffen?
- Jeder, der Verpackungen herstellt, Waren verpackt und in Verkehr bringt, Verpackungen oder verpackte Waren einführt oder vertreibt – einschließlich Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern. Erfasst sind Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen, also auch Kartonagen, Füllmaterial und Paletten im reinen B2B-Versand.
- Welche Dokumentation verlangt die PPWR?
- Je Verpackung eine EU-Konformitätserklärung (Muster in Anhang VIII) und eine technische Dokumentation (Anhang VII) mit Materialaufbau, Gewichten, Prüfberichten und Belegen. Beides ist 5 Jahre, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Marktüberwachung vorzulegen. Grundlage ist ein vollständiges Verzeichnis Ihrer Verpackungen.
- Wie geht es nach dem Check weiter?
- Der Check zeigt Ihren Reifegrad und die nächsten Schritte. Im MGMSYS-Modul Verpackungs- & Batterie-Compliance erfassen Sie Verpackungen mit Materialaufbau und Mengen, erzeugen Konformitätserklärung und technische Dokumentation als PDF, überwachen die Schwellen der Vollständigkeitserklärung und stellen auf Anfrage das Behördenpaket zusammen. Das lässt sich im kostenlosen Testzugang ausprobieren.
Rechtsstand: 04.11.2026. Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
PPWR-Nachweise je Verpackung führen
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